Entscheidungsstichwort (Thema)

Lohnfortzahlung bei unterbrochenem Arbeitsverhältnis

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit entsteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in jedem neuen Arbeitsverhältnis des Arbeiters unabhängig von gleichartigen Ansprüchen aus voraufgegangenen Arbeitsverhältnissen. Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, für die der Arbeiter bereits Lohnfortzahlung von einem früheren Arbeitgeber erhalten hatte, sind bei der Berechnung des Anspruchs nach § 1 Abs 1 S 2 LFZG im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht mitzurechnen (Bestätigung von BAG 1972-01-13 5 AZR 314/71 = AP Nr 11 zu § 1 LohnFG).

2. Ausnahmsweise können zwei rechtlich selbständige Arbeitsverhältnisse, die der Arbeiter zu demselben Arbeitgeber begründet hatte, wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis zu behandeln sein, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (Aufgabe von BAG 1961-09-15 1 AZR 157/60 = BAGE 11, 265 = AP Nr 33 zu § 1 ArbKrankhG).

3. Das ist etwa der Fall, wenn der Arbeiter aus betrieblichen Gründen mit dem Versprechen entlassen wurde, er werde wiedereingestellt, wenn die Auftragslage sich bessere, und wenn er tatsächlich nach vier Wochen seine Arbeit zu unveränderten Bedingungen wieder aufnehmen konnte.

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 01.02.1980; Aktenzeichen 4 Sa 381/79)

ArbG Flensburg (Urteil vom 08.08.1979; Aktenzeichen 1 Ca 501/79)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439849

BAGE 42, 65-71 (LT1-3)

BB 1984, 64-65 (LT1-3)

DB 1983, 1445-1447 (LT1-3)

NJW 1984, 994-996 (LT1-3)

ARST 1983, 149-149 (LT1-3)

BlStSozArbR 1983, 277-277 (T)

JR 1984, 308

SAE 1984, 164-166 (LT1-3)

USK, 8314 (LT1-3)

AP § 1 LohnFG (LT1-3), Nr 51

AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 118 (LT1-3)

AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 118 (LT1-3)

BKK 1984, 148-149 (LT2-3)

EzA § 1 LohnFG, Nr 65 (LT1-3)

VersR 1983, 742-744 (LT1-3)

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