Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtzulassungsbeschwerde - abstrakter Rechtssatz - Betriebsbesetzung

 

Orientierungssatz

Eine Divergenz setzt voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des BAG oder eines der anderen in § 72 II Nr 2 ArbGG genannten Gerichte abweicht.

 

Normenkette

GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 24.02.1994; Aktenzeichen 13 Sa 1214/93)

ArbG Essen (Entscheidung vom 02.06.1993; Aktenzeichen 4 Ca 3070/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437120

NZA 1995, 807

NZA 1995, 807-808 (ST1)

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