Leitsatz (redaktionell)

Auch ein von einem einzelnen Betriebsratsmitglied eingeleitetes Beschlußverfahren zur Überprüfung von Beschlüssen des Betriebsrats, durch die in die Rechtsstellung dieses Betriebsratsmitglieds eingegriffen wird, kann Betriebsratstätigkeit sein und die Kostenerstattungspflicht nach BetrVG § 40 Abs 1 auslösen. Rücktrittsbeschlüsse des Betriebsrats gemäß BetrVG § 13 Abs 2 Nr 3 können aber inhaltlich, insbesondere im Hinblick auf die Gründe nicht überprüft werden.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 30.07.1976; Aktenzeichen 3 TaBV 42/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440573

BB 1979, 1504 (L1)

DB 1979, 2091-2092 (LT1)

ARST 1979, 179 (LT1-2)

BlStSozArbR 1980, 72-73 (T1)

SAE 1980, 68-70 (LT1)

AP § 13 BetrVG 1972 (LT1), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsverfassung VIII Entsch 10 (LT1)

AR-Blattei, ES 530.8 Nr 10 (LT1)

EzA § 40 BetrVG 1972, Nr 45 (LT1)

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