Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtskraft bei Verneinung der Tariffähigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung rechtskräftig mit der Begründung verneint worden, die Vereinigung sei weder gegnerfrei noch ausreichend mächtig, so steht die Rechtskraft dieser Entscheidung einer erneuten Entscheidung über die Tariffähigkeit dieser Arbeitnehmervereinigung so lange entgegen, als sich nicht der Sachverhalt sowohl hinsichtlich der Gegnerfreiheit als auch der Mächtigkeit der Vereinigung wesentlich geändert hat.

Eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes setzt nicht voraus, daß die Änderung auch zu einer inhaltlich anderen Entscheidung führt.

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 02.03.1978; Aktenzeichen 5 TaBV 8/76)

ArbG Hannover (Entscheidung vom 08.12.1975; Aktenzeichen 5 BV 78/74)

 

Fundstellen

Haufe-Index 436843

BAGE 41, 316-328 (LT1)

BAGE, 316

DB 1983, 1660-1661 (LT1)

NJW 1984, 1710-1712 (LT1)

JR 1984, 176

AP § 322 ZPO (LT1), Nr 14

EzA § 322 ZPO, Nr 4 (LT1)

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