Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) erweitert den Spielraum der tarifgebundenen Arbeitgeber, flexibel auf die Auswirkungen der Corona-Krise zu reagieren. Zum einen durch Verlängerung der Verfallfristen des Urlaubs und zum anderen durch die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung zur häuslichen Kinderbetreuung.

Beachten Sie: Beide Möglichkeiten müssen allerdings vom jeweiligen kommunalen Arbeitgeberverband für seine Mitglieder freigeschaltet werden.

Hintergrund dieser Maßnahmen ist die Schließung von Betreuungseinrichtungen (z. B. Schulen und Kindertagesstätten) in sämtlichen Bundesländern als Reaktion auf die fortschreitende Ausbreitung des Corona-Virus. Hieraus ergeben sich erhebliche Probleme für die Beschäftigten, deren Kinder nunmehr zu Hause zu betreuen sind.

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