Im Rahmen der Einigung in der Tarifrunde 2020 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass sie nach Abschluss der Tarifrunde 2020 Tarifverhandlungen über die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes, der Sparte Verwaltung der VKA sowie des Hebammenstudiums nach dem Hebammenreformgesetz vom 22.11.2019 aufnehmen werden.

Mit dem Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst (TVHöD), der am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, ist nur ein Teil dieser Vereinbarung bisher umgesetzt worden. Die Tarifierung von Studienbedingungen für die Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes und der Sparte Verwaltung der VKA ist bislang nicht gelungen, da noch ungeklärt ist, ob insoweit eine Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien besteht. Ein seitens des Bundes zu dieser Frage in Auftrag gegebenes Gutachten hat nicht die erwünschte Klarheit gebracht.

Gleichwohl bleibt es Ziel der Tarifvertragsparteien, einen Tarifvertrag zu praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes und den Bereich des Besonderen Teils Verwaltung der VKA zu vereinbaren; etwaige Verhandlungen werden voraussichtlich wiederum unter Berücksichtigung der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1.9.2018 stattfinden.

 
Hinweis

Hinsichtlich der Vertragsgestaltung und Bezahlung bei praxisintegrierten dualen Studiengängen kann im Bereich des Bundes nach der "Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1. September 2018" verfahren werden.

Für den Bereich der VKA hat die Mitgliederversammlung der VKA in ihrer Sitzung am 10. November 2023 die "VKA-Richtlinie für praxisintegrierte duale Studiengänge und Masterstudiengänge im Bereich Verwaltung (Studienrichtlinie TVöD-V)" beschlossen. Die VKA-Richtlinie, die am 10. November 2023 in Kraft getreten ist, entspricht weitestgehend der "Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1. September 2018"; sie gilt bis zum Abschluss eines Tarifvertrags über die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Besonderen Teil Verwaltung der VKA.

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