Praxis-Beispiel

Ein Arbeitnehmer schließt am 1.2. aufgrund eines Stellenabbaus einen Auflösungsvertrag zum 31.3. Als Abfindung wird ein Betrag von 10.000 EUR brutto vereinbart. Am 10.2. erwischt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einem Diebstahl und kündigt fristlos.

Bekommt der Arbeitnehmer am 31.3. die vereinbarten 10.000 EUR brutto Abfindung?

Hier ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass die Abfindung vereinbart ist für die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Stellenabbaus zum 31.3. Hierzu kommt es jedoch nicht, weil der Arbeitgeber zuvor das Arbeitsverhältnis durch fristlose Kündigung wegen Diebstahls beendete. Damit schuldet der Arbeitgeber am 31.3. keine Abfindung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge