Praxis-Beispiel

Zwischen …………………………………… (im Folgenden "Firma")

und Frau/Herrn ……………………………… (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird folgender AUFLÖSUNGSVERTRAG geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglichen Kündigungsfrist mit Ablauf des …… bei gleichzeitiger Vergütungsfortzahlung sowie sonstiger Zuwendungen, wie betrieblicher Altersversorgung und Nutzung des Pkw etc., im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird.
(2) Bei vorzeitigem Austritt auf Wunsch des Arbeitnehmers ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Einhalten einer Kündigungsfrist möglich.
(3) Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird im Unternehmen zeitnah und nach Abstimmung mit dem Arbeitnehmer kommuniziert.

§ 2 Freistellung/Resturlaub

Frau/Herr … wird ab dem …… unwiderruflich von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der in § … des Arbeitsvertrags vom … benannten Vergütung unter Anrechnung etwaiger Urlaubs- bzw. Resturlaubsansprüche für die Kalenderjahre …… und …… und sonstige Freizeitausgleichsansprüche freigestellt. Der (Rest-)Urlaub wird zu Beginn der Freistellung gewährt. Bis zum …… ist der Arbeitnehmer nach Absprache mit dem Arbeitgeber zur Ausübung der vereinbarten Tätigkeiten verpflichtet.

§ 3 Abfindung

(1) Für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt die Arbeitgeberin an Frau/Herrn … entsprechend §§ 9, 10 KSchG eine mit dem …… fällige, aber bereits jetzt entstandene und damit ab sofort vererbliche Abfindung in Höhe von …… EUR brutto.
(2) Der variable Anteil des Jahreszielentgelts wird für das Jahr …… spätestens mit der Entgeltabrechnung des Monats …… abgerechnet und mit der ……-Vergütung entsprechend der Incentive-Vereinbarung …… ausbezahlt.
(3) Für das Jahr …… wird anteilig die Zielerreichungszahlung i. H. v. …… EUR garantiert, die in dem Abfindungsbetrag gem. Abs. 1 enthalten ist.
(4) Sollte der Arbeitnehmer vor dem …… ausscheiden (§ 1 Abs. 2), wird die darüber hinausgehende Vergütung bis zum …… entsprechend kapitalisiert und dem vorzeitigen Ausscheiden entsprechend zum jeweiligen Monatsende unter Erhöhung der Abfindungszahlung (§ 2 Abs. 1) ausbezahlt. Gleiches gilt für die Abfindungszahlung selbst und den variablen Anteil des Jahreszielentgelts (§ 2 Abs. 1 und 2).

§ 4 Zeugnis

Der Arbeitnehmer erhält bereits jetzt ein qualifiziertes Zwischenzeugnis und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Beendigungszeugnis. Die Leistungsbeurteilungen lauten: z. B.: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit", die Verhaltensbeurteilungen lauten: z. B. "Ihr/Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern ist/bzw. war stets einwandfrei". Das Beendigungszeugnis enthält den Schlusssatz z. B.: "Wir bedanken uns bei Frau/Herrn … für die geleistete Arbeit und wünschen ihr/ihm alles Gute für die Zukunft."

§ 5 Rückgabe von Arbeitgebereigentum

(1) Frau/Herr … übergibt bis zum …… alle in ihrem/seinem Besitz befindlichen arbeitgebereigenen Gegenstände, Arbeitsmittel, Unterlagen, Schlüssel sowie die Zeiterfassungskarte.
(2) Es besteht darüber Einvernehmen, dass zu den in Abs. 1 genannten Unterlagen insbesondere auch Fotokopien von vertraglichen, betrieblichen Vorgängen, Computerausdrucke, gleich aus welchem Grund und von welcher Person sie erstellt worden sind, sowie persönliche Notizen, die betriebliche Vorgänge betreffen bzw. betreffen können, gehören.

§ 6 Geheimhaltungspflicht

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflicht auch nach Vertragsende fortwirkt und sich zudem auch auf den Inhalt dieses Auflösungsvertrags erstreckt, soweit keine gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen. Diese Verschwiegenheitspflichten enden erst, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich ohne Verschulden des Arbeitnehmers allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden.
(2) Über den Inhalt dieses Auflösungsvertrags ist Frau/Herr … gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern des Arbeitgebers zu Stillschweigen verpflichtet.

§ 7 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Frau/Herr … Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach §§ 17, 18 UWG strafbar ist und derjenige, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.

§ 8 Resturlaub

Noch bestehende Urlaubsansprüche sowie Ansprüche aus dem Gleitzeitkonto werden bzw. sind durch die unwiderrufliche Freistellung ab dem … (vgl. § 2) abgegolten und erledigt.

§ 9 Hinweis auf § 38 SGB III

(1) Verbindliche Auskunft über die steuer- und sozialrechtlichen Konsequenzen dieses Auflösungsvertrags können nur das zuständige Finanzamt bzw. der zuständige Sozialversicherungsträger erteilen. Auf die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrzeit und deren Folgen sowie ein mögliches Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wurde hingewiesen.
(2) Zur Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeldanspruc...

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