Orientierungssatz

1. Da dem BUrlG entgegen der Auffassung des BAG 6 AZR 571/79 vom 28.1.1982 die Vorstellung zugrundeliegt, daß der Arbeitnehmer, der Urlaub begehrt, erholungsbedürftig ist, bestehen in der gesetzlichen Regelung durchaus Ansatzpunkte für einen Anspruchsausschluß bei Rechtsmißbrauch wegen fehlender Arbeitsleistung.

2. Unter diesen Umständen ist eine Urlaubsabgeltung dann zu versagen, wenn im Urlaubsjahr keine oder nur geringe Arbeitsleistung erbracht wird. Ein Abgeltungsanspruch wäre ein eklatanter Verstoß gegen den unsere gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben.

3. Gegen das Urteil wurde Berufung beim LArbG Stuttgart (2 Sa 78/83) eingelegt.

 

Normenkette

BGB § 242; BUrlG §§ 1, 7 Abs. 3-4

 

Fundstellen

Haufe-Index 443117

BB 1984, 341-341 (T)

AuB 1984, 122-122 (T)

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