Leitsatz (redaktionell)

(Vorlagebeschluß gegen § 1 Abs 3 Nr 2 LFG an den Europäischen Gerichtshof - Zum Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung)

Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage vorgelegt, ob es mit Art 119 EWG-Vertrag und mit der Richtlinie des Rates vom 10.2.1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - 75/117/EWG - vereinbar ist, wenn eine gesetzliche Regelung von dem Grundsatz der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall Arbeiter in Arbeitsverhältnissen, in denen die regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich 10 Stunden oder monatlich 45 Stunden nicht übersteigt, ausnimmt, obwohl der Anteil der Frauen, die von dieser Ausnahme nachteilig betroffen werden, wesentlich höher ist als der Anteil der Männer.

 

Orientierungssatz

Auf das Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Oldenburg erging am 13.7.1989, 171/88 die Entscheidung des EuGH.

 

Normenkette

EWGRL 117/75; EWGVtr Art. 119; LFZG § 1 Abs. 3 Nr. 2

 

Nachgehend

EuGH (Urteil vom 13.07.1989; Aktenzeichen 171/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444674

BB 1988, 1256-1257 (LT1)

EEK, I/944 (ST1)

NZA 1988, 697-698 (LT1)

Streit 1988, 123-126 (ST1)

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