Entscheidungsstichwort (Thema)

Urlaubsabgeltungsanspruch des wegen Fehlens eines gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatzes ausgeschiedenen Arbeitnehmers

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 1 Abs 1 S 1 LohnFG ist nicht ohne weiteres auf das Urlaubsrecht übertragbar. Dem Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs 4 BUrlG steht daher nicht entgegen, daß für den nicht erwerbsunfähigen und auch nicht berufsunfähigen Arbeitnehmer Arbeitsplätze, die seinen gesundheitlichen Einschränkungen entsprechen, im Betrieb nicht vorhanden sind. Ist der ausgeschiedene Arbeitnehmer objektiv in der Lage, seine Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt anzubieten, kann auch der mit der Urlaubsgewährung verbundene Zweck der Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft erreich werden.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt bei dem LArbG Hamm unter dem Aktenzeichen 11 Sa 2354/85.

 

Normenkette

BGB § 620 Abs. 2; BUrlG § 7 Abs. 4; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.04.1988; Aktenzeichen 8 AZR 394/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442719

DB 1986, 810-811 (LT1)

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