Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftsprüferbericht. Vorlage an Wirtschaftsausschuß

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ist zuständig zur Klärung der Frage, ob der Unternehmer verpflichtet ist, dem Wirtschaftsausschuß im Zusammenhang mit der Erläuterung des Jahresabschlusses den Wirtschaftsprüferbericht vorzulegen.

 

Orientierungssatz

Beschwerde eingelegt beim LArbG Frankfurt unter AZ 4 TaBV 99/87.

 

Normenkette

BetrVG §§ 76, 109, 108 Abs. 5

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 08.08.1989; Aktenzeichen 1 ABR 61/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442266

AiB 1988, 45-45 (LT1)

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