Entscheidungsstichwort (Thema)

Kleinbetriebsklausel verfassungswidrig?

 

Orientierungssatz

1. § 23 Abs 1 S 3 KSchG ist mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar, soweit geringfügig Beschäftigte unabhängig von ihrer Anzahl bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer unberücksichtigt bleiben mit der Folge des Ausschlusses von § 1-14 KSchG.

2. Anhängig beim BVerfG unter Aktenzeichen 1 BvR 22/93.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1 S. 3

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 27.01.1998; Aktenzeichen 1 BVL 22/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445512

AiB 1994, 434 (S1)

ArbuR 1995, 148 (S1)

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