Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsübergang isd EWGRL 187/77

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Liegt unter Zugrundelegung der Entscheidungen des EuGH vom 14.04.1994 - Rs C-392/92 und vom 19.05.1992, Rs C-29/91 auch dann ein Anwendungsfall der Richtlinie 77/187/EWG (juris: EWGRL 187/77) vor, wenn ein Unternehmen einem Fremdunternehmen das Auftragsverhältnis kündigt, um dieses dann einem anderen Fremdunternehmen zu übertragen?

2. Ist auch dann eine vertragliche Übertragung im Sinne der Richtlinie bei einem in Frage 1 gekennzeichneten Vorgang gegeben, wenn keine sachlichen oder immateriellen Betriebsmittel übertragen werden?

 

Orientierungssatz

Der Beschluß ist als C-13/95 in das Register des EuGH eingetragen.

 

Normenkette

EWGRL 187/77; BGB § 613a

 

Nachgehend

EuGH (Urteil vom 11.03.1997; Aktenzeichen C-13/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444734

DB 1995, 582 (L1-2)

NZA 1995, 311

NZA 1995, 311-312 (LT1-2)

ZIP 1995, 774-776 (LT1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

EuroAS 1995, 36-37 (S1)

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