Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilnahme an Betriebsversammlung während Erziehungsurlaub
Orientierungssatz
1. Nimmt ein Arbeitnehmer während seines Erziehungsurlaubs an einer Betriebsversammlung teil, so hat er gemäß § 44 Abs 1 S 2 BetrVG Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Betriebsversammlung sowie auf Erstattung der hierfür angefallenen Fahrtkosten gemäß § 44 Abs 1 S 3 BetrVG.
2. Berufung eingelegt beim LArbG Hamm - 16 Sa 788/88.
Normenkette
BErzGG § 15; BetrVG § 44 Abs. 1 Sätze 2-3
Nachgehend
Fundstellen
BB 1988, 1389-1389 (T) |
DB 1988, 1400-1400 (ST1) |
AiB 1988, 218-219 (LT1) |
ARST 1988, 152-157 (T) |
ArbuR 1989, 184-184 (S1) |
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