Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitnehmerstatus eines Vertragsamateur-Fußballspielers
Orientierungssatz
1. Ein Vertragsamateur-Fußballspieler im Sinne des § 15 Nr 2 der Spielordnung des DFB, der sich vertraglich verpflichtet hat, gegen Zahlung von Entgelt während des Spielbetriebes bis zu fünf Mal wöchentlich zu vorgegebenen Zeiten an einem vorgegebenen Ort zum Training zu erscheinen und desweiteren an den Punkte- und Freundschaftsspielen der Mannschaft sowie den regelmäßig stattfindenden Spielerbesprechungen teilzunehmen, unterliegt einem umfassenden Weisungsrecht des Vereins. Er ist damit Arbeitnehmer des Vereins.
2. Da durch die Teilnahme am Training, an den Spielersitzungen und an den Spielen durchschnittlich mehr als zehn Stunden wöchentlich bzw 45 Stunden monatlich in Anspruch genommen werden (vgl § 23 Abs 1 S 3), findet das KSchG mit seiner Fiktion des § 7 Halbs 1 iVm § 13 Abs 1 S 2 Anwendung.
3. Die beim LArbG Hamm eingelegte Berufung wurde durch Urteil vom 30.8.1989 - 15 Sa 327/89 zurückgewiesen.
Normenkette
BGB §§ 611, 626 Abs. 1; KSchG § 7 Abs. 1 S. 2, § 23 Abs. 1 S. 3
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444946 |
DB 1989, 1423-1423 (S1-2) |
RzK, I 4a 17 (S1-2) |
Bibliothek, BAG (T) |
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