Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitnehmerstatus eines Vertragsamateur-Fußballspielers

 

Orientierungssatz

1. Ein Vertragsamateur-Fußballspieler im Sinne des § 15 Nr 2 der Spielordnung des DFB, der sich vertraglich verpflichtet hat, gegen Zahlung von Entgelt während des Spielbetriebes bis zu fünf Mal wöchentlich zu vorgegebenen Zeiten an einem vorgegebenen Ort zum Training zu erscheinen und desweiteren an den Punkte- und Freundschaftsspielen der Mannschaft sowie den regelmäßig stattfindenden Spielerbesprechungen teilzunehmen, unterliegt einem umfassenden Weisungsrecht des Vereins. Er ist damit Arbeitnehmer des Vereins.

2. Da durch die Teilnahme am Training, an den Spielersitzungen und an den Spielen durchschnittlich mehr als zehn Stunden wöchentlich bzw 45 Stunden monatlich in Anspruch genommen werden (vgl § 23 Abs 1 S 3), findet das KSchG mit seiner Fiktion des § 7 Halbs 1 iVm § 13 Abs 1 S 2 Anwendung.

3. Die beim LArbG Hamm eingelegte Berufung wurde durch Urteil vom 30.8.1989 - 15 Sa 327/89 zurückgewiesen.

 

Normenkette

BGB §§ 611, 626 Abs. 1; KSchG § 7 Abs. 1 S. 2, § 23 Abs. 1 S. 3

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.05.1990; Aktenzeichen 2 AZR 607/89)

LAG Hamm (Urteil vom 30.08.1989; Aktenzeichen 15 Sa 327/89)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444946

DB 1989, 1423-1423 (S1-2)

RzK, I 4a 17 (S1-2)

Bibliothek, BAG (T)

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