Leitsatz (redaktionell)

Mutterschutz: Zur Entgeltberechnung nach MuSchG § 11 Abs 1 und 2 bei nur kurzer Akkordarbeit während des noch nicht lange bestehenden Arbeitsverhältnisses.

 

Normenkette

MuSchG § 11 Abs. 1-2

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.12.1972; Aktenzeichen 3 AZR 60/72)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441913

DB 1971, 1970 (LT1)

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