Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsteilübergang bei Ausgliederung einzelner betrieblicher Aufgaben

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Soweit ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.4.1994, C-392/92 = NZA 1994, 545-546) allein mit der Ausgliederung von Aufgaben begründet wird, setzt dies zumindest die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit voraus.

2. Daran fehlt es immer dann, wenn diese Aufgaben einzelnen Arbeitnehmers nicht ausschließlich oder überwiegend übertragen waren.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Berlin unter dem Aktenzeichen 6 Sa 140/94.

 

Normenkette

BGB § 613a

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 08.05.1995; Aktenzeichen 8 AZN 277/95 sonstige Erledigung)

LAG Berlin (Urteil vom 10.02.1995; Aktenzeichen 6 Sa 140/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444873

DB 1995, 1772 (LT1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

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