Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsteilübergang bei Ausgliederung einzelner betrieblicher Aufgaben
Leitsatz (redaktionell)
1. Soweit ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.4.1994, C-392/92 = NZA 1994, 545-546) allein mit der Ausgliederung von Aufgaben begründet wird, setzt dies zumindest die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit voraus.
2. Daran fehlt es immer dann, wenn diese Aufgaben einzelnen Arbeitnehmers nicht ausschließlich oder überwiegend übertragen waren.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Berlin unter dem Aktenzeichen 6 Sa 140/94.
Normenkette
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 08.05.1995; Aktenzeichen 8 AZN 277/95 sonstige Erledigung) |
LAG Berlin (Urteil vom 10.02.1995; Aktenzeichen 6 Sa 140/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 444873 |
DB 1995, 1772 (LT1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-2) |
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