Entscheidungsstichwort (Thema)

Bezahlung im Praktikantenverhältnis

 

Orientierungssatz

Haben die Parteien im Rahmen eines Praktikantenverhältnisses vereinbart, daß eine Bezahlung nicht erfolgt, so verstößt die Vereinbarung gegen die zwingenden Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und ist daher nichtig.

 

Normenkette

BBiG §§ 19, 10; BGB § 612 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 444371

NZA 1992, 842

NZA 1992, 842-843 (LT1)

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