Entscheidungsstichwort (Thema)
Bezahlung im Praktikantenverhältnis
Orientierungssatz
Haben die Parteien im Rahmen eines Praktikantenverhältnisses vereinbart, daß eine Bezahlung nicht erfolgt, so verstößt die Vereinbarung gegen die zwingenden Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und ist daher nichtig.
Normenkette
BBiG §§ 19, 10; BGB § 612 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 444371 |
NZA 1992, 842 |
NZA 1992, 842-843 (LT1) |
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