Leitsatz (redaktionell)

1. AGBG § 23 Abs 1 steht der analogen Anwendung einzelner Vorschriften des AGB-Gesetzes nicht entgegen.

2. AGBG § 3 ist im Arbeitsrecht analog anwendbar.

3. Danach ist eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Vertragsstrafenklausel, die unter der Überschrift "Arbeitsverhinderung" steht, unwirksam.

 

Normenkette

AGBG § 3; BGB § 611; AGBG § 23 Abs. 1

 

Fundstellen

NJW 1981, 479

NJW 1981, 479-480 (LT1-3)

EzAÜG, Nr 83 (ST1)

VersR 1981, 492 (L1-3)

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