Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifbestimmung - Weiterarbeitsklausel - Gesetzesverstoß - Nichtigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

In § 23 Ziffer 3 des MTV vom 11.7.1989 für den Einzelhandel in Bayern wird bestimmt, daß ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte zeit entsteht, wenn ein Auszubildender nicht spätestens 11 Wochen vor Ablauf des Ausbildungsvertrages schriftlich mitteilt, daß er nicht bereit ist, ein Arbeitsverhältnis einzugehen.

Diese Bestimmung ist nach § 5 Abs 1 S 1 BBiG nichtig.

 

Orientierungssatz

Zur Auslegung des § 23 Ziffer 3 des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Bayern vom 11.7.1989.

 

Normenkette

TVG § 1; BBiG § 5 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

ARST 1992, 161-162 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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