Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsübergang - Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers - Vorabentscheidungsersuchen zum Europäischen Gerichtshof

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Arbeitsgericht Bamberg ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in dem Rechtsstreit Grigorius Kassikas gegen Angelos Konstantinidis um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

1. Kann nach Art 3 Abs 1 der Richtlinie 77/187 EWG des Rates vom 14.2.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ein zum Zeitpunkt des Übergangs im Sinne des Art 1 Abs 1 der Richtlinie 77/187/EWG beim Veräußerer beschäftigter Arbeitnehmer dem Übergang der Rechte und Pflichten des Veräußerers auf den Erwerber mit der Folge widersprechen, daß der Übergang der Rechte und Pflichten des Veräußerers auf den Erwerber nicht stattfindet?

2. Wenn Frage 1 verneint wird: Ist ein im nationalen Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenes Widerspruchsrecht im vorstehenden Sinne eine für die Arbeitnehmer günstigere Regelung im Sinne des Art 7 der Richtlinie 77/187/EWG?

3. Wenn Frage 2 bejaht wird: Ist Art 7 der Richtlinie 77/187/EWG dahingehend auszulegen, daß es sich um ausdrückliche (günstigere) Rechts- oder Verwaltungsvorschriften handeln muß?

4. Wenn Frage 3 verneint wird: Ist Art 7 der Richtlinie 77/187/EWG dahingehend auszulegen, daß die Rechtsprechungsorgane der Mitgliedsstaaten durch Auslegung nationaler Rechts- oder Verwaltungsvorschriften für die Arbeitnehmer günstigere "Regelungen" im Sinne des Art 7 der Richtlinie 77/187/EWG schaffen können?

 

Orientierungssatz

Der Antrag auf Vorabentscheidung nach EWGVtr Art 177 führt das Aktenzeichen C-32/91.

 

Normenkette

BGB § 613a; EWGRL 187/77 Art. 7, 3 Abs. 1

 

Nachgehend

EuGH (Entscheidung vom 16.12.1992; Aktenzeichen C-132/91)

EuGH (Urteil vom 16.12.1992; Aktenzeichen C-132/91, C-138/91, C-139/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445099

DB 1991, 1382 (L1)

EuZW 1992, 160 (L1-4)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge