Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. .

Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen.

  • Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos.
  • Im TVöD wurde auf das "Jahr" Bezug genommen, nicht auf das "Kalenderjahr". Dies bedeutet, dass der Beschäftigte einmal im Jahr die Durchschnittsgrenze von 39 Stunden wöchentlich erreicht haben muss. Positiv formuliert, am Ende des Kalenderjahres können Übertragungsmöglichkeiten – Übertragung von Plus- und Minusstundenkontingenten, z. B. plus 40 und minus 40 Stunden – mit dem Betriebs-/Personalrat vereinbart werden.
  • Auch alle weiteren Ausgestaltungen der "Abrechnung im Jahresstundenkonto", z. B. die Einführung eines sog. Ampelkontos, sind mit der Beschäftigtenvertretung zu verhandeln.
 
Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die bloße Vereinbarung eines Jahresstundenkontos noch nicht die Frage regelt, wer über die konkreten Arbeitseinsätze des Beschäftigten entscheidet, z. B. ob und unter welchen Voraussetzungen der Mitarbeiter verpflichtet ist, den Arbeitsplatz zu verlassen bzw. nicht zu arbeiten, wenn keine Arbeit anfällt.

Zusätzlich zum Thema "Abrechnung der Arbeitszeit im Jahresstundenkonto" muss die Betriebsvereinbarung ein konkretes Arbeitszeitmodell, bezogen auf den jeweiligen Bereich regeln.

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