Vergütungsgruppenzulagen im Rahmen der Besitzstandsregelungen des § 9 TVÜ werden durch das Sabbatical nicht berührt.

Die kinderbezogene Besitzstandszulage ändert sich gem. § 11 Abs. 2 TVÜ entsprechend der Änderung des Arbeitszeitumfangs. Sie wird während des Gesamtzeitraums des Sabbaticals entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit gezahlt.

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