Kurzbeschreibung

Die in der Tätigkeitsdarstellung aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten werden durch Festlegung der Arbeitsvorgänge und Zuordnung zu den Tätigkeitsmerkmalen einschl. etwaiger Spezialmerkmale, Bewertung des Arbeitsplatzes einschl. der Erfüllung personenbezogener Anforderungen gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD mit anschließender Eingruppierung (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD) bewertet. Die Hinweise dienen als Ausfüllhilfe für die Tätigkeitsbewertung.

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