Nicht selten treffen mehrere Regelungen über Ruhenszeiträume zusammen oder Ruhens- und Sperrzeittatbestände treffen aufeinander.

9.1 Mehrere Ruhenszeiträume

Mehrere Ruhenszeiträume werden zusammengerechnet. Es kann also hierdurch zu einem Ruhen über ein Jahr hinauskommen.

 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer A erhält Urlaubsabgeltung für 30 Arbeitstage und eine Abfindung von 100.000 EUR, die zu einem angenommenen Ruhenszeitraum von 11 Monaten führt. Hier ist eine Addition der Ruhenszeiträume (11 Monate und 6 Wochen) vorzunehmen.

9.2 Ruhenszeiträume und Sperrzeittatbestände

Beim Zusammentreffen von Ruhenszeitraum und Sperrzeittatbestand findet hingegen keine Addition statt. Beide Zeiträume laufen nebeneinander.

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