Für den Bund sind die "Richtlinien für die Beschaffung und Unterhaltung der von Verwaltungsangehörigen des Bundes im Dienst zu tragende Schutzkleidung"[1] zu beachten.

In den meisten Bundesländern gibt es für die Landesbediensteten vergleichbare Vorschriften.

Vielfach gibt es Dienstkleidungsordnungen etwa für den Justiz-, Forstdienst, Fischereiaufsicht und Feuerwehr, die die Beschäftigten und Beamten gleichermaßen betreffen.

[1] GMBl 1953 S. 36.

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