Die Schlichtungsvereinbarung gilt für Tarifverhandlungen über den Abschluss von allgemeinen Entgelterhöhungen sowie für andere in diese Tarifverhandlungen einbezogene Verhandlungsgegenstände. Bei sonstigen Tarifverhandlungen findet die Schlichtungsvereinbarung nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

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