Die Arbeitsniederlegung im Rahmen eines Streiks ist ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Art. 9 Abs. 3 GG rechtfertigt diesen Verstoß jedoch, sodass Arbeitnehmer, die bei einem rechtmäßigen Streik ohne Kündigung die Arbeit niederlegen, ihren Arbeitsplatz verlassen oder ihn gar nicht aufsuchen, daher rechtmäßig handeln. Das Streikrecht steht auch nicht organisierten Arbeitnehmern zu.

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