1. Krankenpflegehelferinnen mit entsprechender Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Pflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschlußprüfung mit entsprechender Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

3. Pflegehelferinnen der Vergütungsgruppe Kr. I Fallgruppe 1 nach dreijähriger Bewährung in dieser Fallgruppe.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

4. Wochenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit.

5. Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und Abschlußprüfung mit entsprechender Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

6. Altenpflegehelferinnen der Vergütungsgruppe Kr. I Fallgruppe 2 nach dreijähriger Bewährung in dieser Fallgruppe.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

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