1. Angestellte, die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorgaben einfachen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmierbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
2. Angestellte, die bei der Anfertigung, Änderung, Pflege oder Übernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 5, 6 und 7)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen