1. Erste oder alleinige Sachbearbeiter in der Verbindungsstelle zum Rechenzentrum in Finanzämtern mit mindestens 200 Arbeitskräften (ohne Personal im Schreib- und Vervielfältigungsdienst, Fotokopier-, Post- und Botendienst, in der Hausverwaltung und im Fernsprech- und Fahrdienst).

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

2. Leiter von Sachgebieten.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2)

3. Betriebsprüfer, die prüfungsmäßig schwierige Großbetriebe oder die Konzerne prüfen.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 4)

4. Betriebsprüfer, die Großbetriebe prüfen, nach vierjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 7 dieses Unterabschnitts.

(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)

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