1. Leiter von Sachgebieten nach fünfjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2)
2. Leitende Konzernprüfer.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
3. Betriebsprüfer, die prüfungsmäßig schwierigste Großbetriebe oder prüfungsmäßig schwierige Konzerne prüfen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 4)
4. Betriebsprüfer, die prüfungsmäßig schwierige Großbetriebe oder die Konzerne prüfen, nach fünfjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 3 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 4)
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