Diplom-Sportlehrer mit mindestens sechssemestrigem Hochschulstudium und Abschlußprüfung nach sechsjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe II b,

a) denen mindestens zwei Sportlehrer durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind oder

b) die an der Sportschule der Bundeswehr tätig sind oder

c) als Leiter der Sportausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr, der Stabsakademie der Bundeswehr oder der Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr.

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