Nr. 1

Leitungs- und Koordinierungstätigkeiten im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals (Leitung eines Maschinensaals) liegen vor, wenn durch ausdrückliche Anordnung die folgenden Aufgaben übertragen sind:

a) Aufsicht und Koordinierung eines Mehrschichtbetriebes,

b) Gesamtverantwortung für die im Maschinensaal installierten DV-Anlagen, DV-Geräte und sonstigen technischen Einrichtungen sowie für die betriebliche Sicherheit und

c) Vorschläge zur Maschinenausstattung und zur Personalschulung.

Nr. 2

Für die Schwierigkeitsgrade gilt folgendes:

a) Die Bedienung von DV-Anlagen hat einfachen Schwierigkeitsgrad, wenn

aa) in der Stapelverarbeitung mindestens 1,5 Jobs gleichzeitig verarbeitet werden oder

bb) in der Dialogverarbeitung der Ablauf einer Dialoganwendung mit mindestens 20 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu steuern ist oder

cc) gleichzeitig der Ablauf von Stapel- und Dialogverarbeitung zu steuern ist.

b) Die Bedienung von DV-Anlagen hat mittleren Schwierigkeitsgrad, wenn

aa) in der Stapelverarbeitung mindestens vier Jobs gleichzeitig verarbeitet werden oder

bb) gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzuführen sind und in der Stapelverarbeitung mindestens zwei Jobs gleichzeitig verarbeitet werden und in der Dialogverarbeitung mindestens fünf Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind oder

cc) in der Dialogverarbeitung der Ablauf einer Dialoganwendung mit mindestens 50 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu steuern ist oder zwei verschiedenartige und voneinander unabhängige Dialoganwendungen mit insgesamt mindestens 20 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu betreiben sind.

c) Die Bedienung von DV-Anlagen hat hohen Schwierigkeitsgrad, wenn

aa) in der Stapelverarbeitung mindestens sechs Jobs gleichzeitig verarbeitet werden oder

bb) gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzuführen sind und in der Stapelverarbeitung mindestens vier Jobs gleichzeitig verarbeitet werden und in der Dialogverarbeitung mindestens zehn Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind oder

cc) gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzuführen sind und in der Stapelverarbeitung mindestens drei Jobs gleichzeitig verarbeitet werden und in der Dialogverarbeitung entweder mindestens 50 Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind oder mindestens zwei verschiedenartige und voneinander unabhängige Dialoganwendungen mit insgesamt mindestens 20 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu betreiben sind oder

dd) Dialogverarbeitung gleichzeitig im Teilnehmer- und Teilhaberbetrieb durchzuführen ist und entweder mindestens 100 Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind oder mindestens drei verschiedenartige und voneinander unabhängige Dialoganwendungen mit insgesamt mindestens 60 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu betreiben sind.

d) Ein Job im Sinne dieser Protokollnotiz umfaßt ein Anwendungsprogramm oder mehrere Anwendungsprogramme, die arbeitstechnisch zusammengefaßt sind und ggf. von einer katalogisierten Folge von Steueranweisungen gesteuert werden.

Die Zahl der gleichzeitig zu verarbeitenden Jobs ergibt sich aus der Summe der Jobzeiten geteilt durch die produktive Betriebszeit.

Jobzeit ist die Zeit, in der sich ein Job in der DV-Anlage aktiv um Ressourcen bemüht.

Produktive Betriebszeit ist die Zeit, in der die DV-Anlage der Maschinenbedienung zur Durchführung von Stapelverarbeitung betriebsbereit zur Verfügung steht; nicht eingerechnet werden Zeiten der Wartung und technischer Störungen sowie Zeiten, in denen die DV-Anlage wegen Systemgenerierung, Systemstarts oder Dialogbetriebs dem Operating selbst nicht zur Verfügung steht.

Die Zahl der gleichzeitig zu verarbeitenden Jobs wird für jede Steuerungseinrichtung und für jede Schicht ermittelt. Maßgebend ist der Kalenderjahresdurchschnitt. Arbeitet der Angestellte in der Maschinenbedienung dienstplanmäßig oder betriebsüblich in wechselnden Arbeitsschichten, gilt für ihn die Schicht mit dem höchsten Kalenderjahresdurchschnitt. Findet während einer Schicht ein Wechsel zwischen dem Betrieb in einer und mehreren Nutzungsformen statt, so gilt für den Schwierigkeitsgrad der Bedienung der Betrieb in mehreren Nutzungsformen mit dem in Betracht kommenden höchsten Schwierigkeitsgrad für die gesamte Schicht. Der Ermittlung der Anzahl der gleichzeitig in der Stapelverarbeitungverarbeitenden Jobs wird in diesem Fall die produktive Betriebszeit der gesamten Schicht zugrunde gelegt.

Die Zahl der anzurechnenden angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen im Sinne dieser Protokollnotiz bestimmt sich aus der Sicht der zu bedienenden DV-Anlage. Zugrunde zu legen ist die Zahl der maximal gleichzeitig um die Ressourcen der DV-Anlage konkurrierenden Benutzerstationen. Eine angeschlossene DV-Anlage wird dabei wie eine Benutzerstation bewertet, es sei denn, sie dient für den Anschluß als Vermittlungsrechner. In diesen Fällen sind alle über den Vermittlungsrechner an die zu bedienende DV-Anlage angeschlossenen aktiven Endgeräte als Benutzerstationen zu werten.

Nr. 3

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