Der TV ATZ ist mit Ablauf des 31.12.2009 keineswegs außer Kraft getreten, sondern ist ungekündigt weiterhin gültig.

Auch die Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV FlexAZ bzw. TV-Bund[1] wird noch steuerlich gefördert (Steuerfreiheit der Aufstockungsleistungen).

[1] Der Tarifvertrag "Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte" der VKA trägt die offizielle Abkürzung "TV FlexAZ". Der "Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vorn 27.2.2010" beim Bund hat keine offizielle Abkürzung, wird hier aber mit "TV-Bund" abgekürzt.

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