Der TV ATZ ist mit Ablauf des 31.12.2009 keineswegs außer Kraft getreten, sondern ist ungekündigt weiterhin gültig.
Auch die Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV FlexAZ bzw. TV-Bund[1] wird noch steuerlich gefördert (Steuerfreiheit der Aufstockungsleistungen).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen