Bei den Beschäftigten im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII der Anlage 1 – Entgeltordnung [VKA]) wird das Eingruppierungsmerkmal der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 gestrichen, da es wortlautidentisch mit dem Eingruppierungsmerkmal der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2 ist. Es handelte sich insoweit um ein Redaktionsversehen, was nunmehr bereinigt wurde.
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