Die Anpassung der §§ 31 Abs. 3 Satz 2, 32 Abs. 3 Satz 2 TVöD mit Wirkung vom 1.4.2017 beruht darauf, dass § 17 Abs. 4 TVöD infolge der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung geändert wurde.

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