Kurzbeschreibung

Je nach Sachverhalt sind eine oder mehrere Abmahnungen erforderlich, bevor bei wiederholter Pflichtverletzung verhaltensbedingt gekündigt werden kann. Dieses allgemeine Muster gibt den Rahmen für eine wiederholte Abmahnung vor.

Vorbemerkung

Wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung?

Es ist nicht möglich, eine genaue Aussage darüber zu treffen, nach wie vielen Abmahnungen eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Insbesondere ist die häufig geäußerte Ansicht falsch, es bedürfe immer und auch ausschließlich 2 vorangegangener Abmahnungen.

Grundsätzlich gilt: Ist davon auszugehen, dass eine erneute Abmahnung den erstrebten Zweck, dass der Arbeitnehmer keine weitere Pflichtverletzung mehr begeht, nicht erreichen kann, bedarf es keiner weiteren Abmahnung und der Arbeitnehmer kann direkt gekündigt werden. Ob eine solche negative Prognose gestellt werden kann, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Liegen nur leichtere Verstöße gegen Verhaltens- oder Leistungspflichten vor (Verstöße gegen die Betriebsordnung, Nichtvorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung etc.), bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung mehrerer Abmahnungen.

Auf jeden Fall bedarf es einer erneuten Abmahnung dann, wenn zwischen dem abgemahnten Verhalten und der Wiederholung eine längere Zeit unbeanstandeter Vertragserfüllung liegt. Denn in solchen Fällen wird die früher ausgesprochene Abmahnung je nach Zeitverlauf immer schwächer.

Bei mehreren Abmahnungen ist auf der anderen Seite zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BAG[1] zu viele Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen (im Streitfall 2 mündliche Ermahnungen und 7 schriftliche Abmahnungen wegen verspäteter Arbeitsaufnahme), die Warnfunktion der Abmahnungen schwächen können und der Eindruck beim Arbeitnehmer erweckt werden kann, die Kündigungsandrohungen seien nur leere Drohungen.

Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Abmahnungsmuster genutzt werden?

Neben der Abmahnung von Mitarbeitern in regulären Vollzeit-Arbeitsverhältnissen, kann dieses Abmahnungsmuster u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden

  • Teilzeitkräfte sowie befristet Beschäftigte
  • Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, z.B. Saisonarbeitskräfte[2]
  • Midijobber
  • Auszubildende[3]
  • Werkstudenten, dual Studierende[4] und Praktikanten[5]
  • Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden[6]
  • Aushilfskräfte
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • In Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen
  • Ausländische Arbeitnehmer[7]
  • Menschen mit Schwerbehinderung
  • Prozessbeschäftigte

Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in den folgenden Fällen:

  • freie Mitarbeiter
  • Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht.
[2] Da es sich bei einer Abmahnung um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist bei einer ausländischen Saisonarbeitskraft ggf. eine Übersetzung notwendig.
[3] Achtung: Bei minderjährigen Auszubildenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[4] Achtung: Bei minderjährigen Studierenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[5] Achtung: Bei minderjährigen Praktikanten sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[6] Achtung: Bei minderjährigen Studierenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[7] Da es sich bei einer Abmahnung um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist ggf. eine Übersetzung notwendig.

Mustertext

Datum ..................................


Wiederholte Abmahnung


Sehr geehrte/r Frau/Herr .....................................,


bereits am ...... mussten wir Sie wegen ...... (Hier steht der Abmahnungsgrund der vorangegangenen Abmahnung.) abmahnen.

...... (Hier steht der Sachverhalt des wiederholt beanstandeten Fehlverhaltens, das möglichst konkret zu beschreiben ist. Maßstab ist, ob der Arbeitnehmer unzweifelhaft erkennen kann, welches konkrete Verhalten beanstandet wird. Wichtige Punkte können dabei die Angabe von Datum, Uhrzeit und Ort sein.).

Nach/In ...... (§, Nummer, Ziffer, ...... Gesetz/ihres Arbeitsvertrags/unserer Betriebsvereinbarung/unserer sonstigen schriftliche Regelung, z.B. Unternehmensrichtlinie) besteht die Pflicht/ist es verboten/ist geregelt ...... Durch o.g. Verhalten haben Sie wiederholt hiergegen verstoßen.

Alternativ

Am ...... hat Sie Ihre Führungskraft Frau/Herr ...... ausdrücklich darauf hingewiesen ...... Durch o.g. Verhalten haben Sie wiederholt hiergegen verstoßen.

Wir können dieses Fehlverhalten nicht unbeanstandet hinnehmen. Wir fordern Sie auf, die o.g. Norm/Regelung/Weisung/Pflicht/das o.g. Verbot künftig zu beachten.

Wir weisen Sie mit allem Nachdruck darauf hin, dass durch diese wiederholte Pflichtverletzung der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses in hohem Maße gefährdet ist. Sollten Sie erneut die o.g. Norm/Regelung/Weisung/Pflicht/das o.g. Verbot nicht beachten, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung Ihres Arb...

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