(1) Disziplinarmaßnahmen sind

 

1.

Verweis,

 

2.

Ausgangsbeschränkung,

 

3.

Geldbuße,

 

4.

Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe,

 

5.

Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.

 

(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVÖD Office für die Verwaltung. Sie wollen mehr?


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