Kurzbeschreibung

Mit diesem Musterschreiben können die Beschäftigten über das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA und die Überleitung in die neue Entgeltordnung informiert werden.

Überleitung in die neue Entgeltordnung

Zum 1.1.2017 tritt die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft. Die Beschäftigten werden in die neue Entgeltordnung VKA übergeleitet. Dabei wird grundsätzlich diejenige Entgeltgruppe beibehalten, in welche die Beschäftigten am 31.12.2016 eingruppiert sind. Eine Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der Überleitung erfolgt nicht. Auf Nachfrage des Beschäftigten muss der Arbeitgeber mitteilen, in welcher Entgeltgruppe dieser eingruppiert ist, welche Stufenlaufzeit bisher in dieser Entgeltgruppe zurückgelegt wurde, wann in der bisherigen Entgeltgruppe der nächste Stufenaufstieg stattfinden würde und ob der Beschäftigte Anspruch auf die Zahlung eines Strukturausgleichs hat.

Die kursiv gedruckten Passagen dieses Musters enthalten Informationen zu Sonderregelungen, die je nach Bedarf eingefügt werden können.

Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA

Adresse: ........................................

Datum: .........................

Betreff: Überleitung in die neue Entgeltordnung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ........................................,

zum 1. Januar 2017 tritt die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft. Daher werden Sie zum 1. Januar 2017 in diese neue Entgeltordnung übergeleitet.

Für die Überleitung in die neue Entgeltordnung ist die Entgeltgruppe maßgeblich, in die Sie zum 31. Dezember 2016 eingruppiert sind. Dies ist bei Ihnen die Entgeltgruppe ................ Darüber hinaus erhalten Sie folgende Besitzstandszulagen: Vergütungsgruppen-, Meister-, Programmierer- oder Technikerzulage, Strukturausgleich (nur soweit die Beschäftigten einen Anspruch hierauf haben).

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass anlässlich der Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen erfolgen soll. Daher verbleibt es bei Ihrer derzeitigen Eingruppierung, solange Sie die Ihnen übertragenen Tätigkeiten unverändert ausüben (nur soweit keine besondere Zuordnung zu den Entgeltgruppen 9a, 9b oder 14 erfolgt).

Die Überleitung in die neue Entgeltordnung erfolgt stufengleich und unter Anrechnung der von Ihnen bis zum 31. Dezember 2016 in Ihrer Entgeltgruppe zurückgelegten Stufenlaufzeit. Sie sind am 31. Dezember 2016 der Entgeltgruppe ............... der Stufe Y zugeordnet. Da Sie in dieser Entgeltgruppe und Stufe am 31. Dezember 2016 eine Stufenlaufzeit von ZZ Jahren und ZZ Monaten zurückgelegt haben, steigen Sie voraussichtlich zum XX.XX.XX in die Stufe Y Ihrer Entgeltgruppe auf (nur soweit sich die / der Beschäftigte nicht bereits in der Endstufe oder in einer individuellen Endstufe befindet und sofern keine besondere Zuordnung zu den Entgeltgruppen 9a, 9b oder 14 erfolgt).

Hinweis zur Zuordnung zu den Entgeltgruppen 9a bzw. 9b:

Mit dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA zum 1. Januar 2017 wird die bisherige Entgeltgruppe 9 durch die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b ersetzt.

Alternativen:

  • Da für Sie in der Entgeltgruppe 9 keine besonderen Stufenregelungen gelten, sind Sie stufengleich und unter Anrechnung Ihrer bis zum 31. Dezember 2016 zurückgelegten Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9b zugeordnet. Da Sie am 31. Dezember 2016 eine Stufenlaufzeit von ZZ Jahren und ZZ Monaten zurückgelegt haben, steigen Sie voraussichtlich zum XX.XX.XX in die Stufe Y der Entgeltgruppe 9b auf.
  • Da für Sie in der Entgeltgruppe 9 nach dem Anhang zu § 16 TVöD die Stufe 5 Endstufe ist, sind Sie unter Anrechnung Ihrer bis zum 31. Dezember 2016 zurückgelegten Stufenlaufzeit der Stufe der Entgeltgruppe 9a zugeordnet, deren Betrag dem Betrag Ihrer bisherigen Stufe entspricht. Sie werden daher der Stufe X zugeordnet. Da Sie am 31. Dezember 2016 eine Stufenlaufzeit von ZZ Jahren und ZZ Monaten zurückgelegt haben, steigen Sie voraussichtlich zum XX.XX.XX in die Stufe Y der Entgeltgruppe 9a auf (nur soweit nicht die nachfolgenden Besonderheiten für die Stufen 2 und 4 gelten).

    Für die Dauer des Verbleibs in der Stufe 2 erhalten Sie das Tabellenentgelt der Stufe 2 nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 (nur soweit die / der Beschäftigte am 31. Dezember 2016 der Stufe 2 der stufenbegrenzten Entgeltgruppe 9 zugeordnet ist). Sie erreichen die Stufe 3 voraussichtlich am XX.XX.XX.

    Sie sind zum 1. Januar 2017 der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a zugeordnet, da Sie am 31. Dezember 2016 vier Jahre in der Stufe 4 der Entgeltgruppe 9 zurückgelegt haben. Die Stufenlaufzeit beginnt neu. Sie erreichen die Stufe 6 voraussichtlich am XX.XX.XX.

    Sie sind zum 1. Januar 2017 der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a zugeordnet, da Sie am 31. Dezember 2016 bereits mehr als vier Jahre in der Stufe 4 der Entgeltgruppe 9 zurückgelegt haben. Die über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit von XX Jahren und YY Monaten wird auf die Stufenlaufzeit in...

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