Nach zuletzt 3-tägigen Verhandlungen hat die VKA mit den Gewerkschaften ver.di, dbb und GEW am 30.9.2015 einen Tarifabschluss für die rund 240.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt.

Die Ausgangslage

Die Eingruppierung dieser Beschäftigten war mit Wirkung vom 1.11.2009 neu geregelt worden. Zum damaligen Zeitpunkt ist eine neue Entgelttabelle (S-Tabelle) in Kraft getreten. Die Eingruppierungsregelungen waren gesondert kündbar, und zwar frühestens zum 31.12.2014. Von dieser Kündigungsmöglichkeit haben die Gewerkschaften Gebrauch gemacht.

Erst im Februar 2015 haben die Gewerkschaften der VKA einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt. Dieser hätte Entgelterhöhungen von durchschnittlich 10 % für alle Beschäftigten bedeutet. Die VKA hat das Forderungsvolumen mit 1,2 Mrd. EUR berechnet. Am 25.2.2015 sind die Tarifverhandlungen aufgenommen worden. Nach mehreren Verhandlungsrunden haben die Gewerkschaften Ende April 2015 die Verhandlungen abgebrochen und einen bereits für Mai 2015 vereinbarten Termin abgesagt. Es folgten Urabstimmungen und wochenlange Streiks, vor allem in den Kindertagesstätten.

Ein vorerst letzter Einigungsversuch wurde Anfang Juni 2015 unternommen. Er blieb ergebnislos und führte zur gemeinsamen Anrufung der Schlichtung. Am 23.6.2015 haben die beiden Schlichter eine Einigungsempfehlung vorgestellt, denen auch die Gewerkschaftsvertreter in der Schlichtungskommission zugestimmt haben. Während die Mitgliederversammlung der VKA dem Schlichterspruch mehrheitlich zugestimmt hat, haben die Gewerkschaften eine Mitgliederbefragung durchgeführt, die zu einer Ablehnung der Einigungsempfehlung und zum (vorläufigen) Scheitern der Verhandlungen geführt hat. Hauptkritikpunkte waren

  • die 5-jährige Laufzeit (1.7.2015 bis 30.6.2020),
  • zu geringe Zuwächse für Erzieher/innen in den unteren Stufen,
  • zu geringe Zuwächse für Sozialarbeiter/innen,
  • keine Berücksichtigung von Vorzeiten bei der Stufenzuordnung.

Die Tarifeinigung

Der Tarifabschluss vom 30.9.2015 besteht aus einer Umverteilung des von den Schlichtern empfohlenen Gesamtvolumens, das die VKA mit etwa 306 Mio. EUR beziffert hat, sowie weiteren Zugeständnissen der Arbeitgeberseite, die insgesamt zu einer Überschreitung des Volumens des Schlichterspruchs von 9 Mio. EUR führen. Im Durchschnitt erhöhen sich die Entgelte der Beschäftigten um 3,3 %. Die wichtigsten Berufsgruppen im Einzelnen:

Erzieher/innen der Entgeltgruppe S 6 werden einer neuen Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Dies bringt ein monatliches Plus zwischen 93 (Stufe 1) und 138 EUR (Stufe 6). Erzieher/innen der Entgeltgruppe S 8 werden einer neuen Entgeltgruppe S 8b zugeordnet. Dies führt zu einem monatlichen Zuwachs von rund 100 EUR in allen Stufen mit Ausnahme der Stufe 1.

Die Eingruppierung von Kinderpfleger/innen (Entgeltgruppen S 3 und S 4) wird durch die Vereinbarung neuer Tabellenwerte nicht unerheblich verbessert. Die Zuwächse liegen in der Entgeltgruppe S 3 zwischen 61 und 111 EUR monatlich und in der Entgeltgruppe S 4 zwischen 72 und 151 EUR monatlich. Die Entgelte der Beschäftigten in der Tätigkeit von Kinderpfleger/innen (Entgeltgruppe S 2) werden in allen 6 Stufen einheitlich um 50 EUR monatlich erhöht.

Die Leiter/innen von Kindertagesstätten erfahren deutliche Zuwächse von im Einzelfall bis zu 13 %, wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

 
Durchschnittsbelegung Anzahl der Plätze Anzahl der Plätze (bisher) Eingruppierung (neu)
unter 40 S 7 S 9
ab 40 S 10 S 13
ab 70 S 13 S 15
ab 100 S 15 S 16
ab 130 S 16 S 17
ab 180 S 17 S 18

Dasselbe gilt für die ständigen Vertreter/innen von Kita-Leitungen:

 
Durchschnittsbelegung Anzahl der Plätze Eingruppierung (bisher) Eingruppierung (neu)
ab 40 S 7 S 9
ab 70 S 10 S 13
ab 100 S 13 S 15
ab 130 S 15 S 16
ab 180 S 16 S 17

Die Entgelte der Sozialarbeiter/innen in den Entgeltgruppen S 11 und S 12 erhöhen sich im Durchschnitt um ca. 60 EUR (S 11) bzw. knapp 50 EUR (S 12). Für die Sozialarbeiter/innen mit sog. Garantenstellung (Entgeltgruppe S 14) hatte der Schlichterspruch lediglich eine Erhöhung in der Stufe 6 um 80 EUR vorgesehen. Dies war ein wesentlicher Kritikpunkt seitens der Gewerkschaften. Nach der Tarifeinigung wird nunmehr auch das Entgelt in den anderen Stufen angehoben, und zwar um 30 EUR (Stufe 1), 50 EUR (Stufe 3) bzw. ebenfalls 80 EUR (Stufen 2, 4 und 5).

Die Tarifeinigung hat außerdem zur Folge, dass die Entgeltgruppen S 5, S 6, S 8 und S 10 nicht mehr mit Tätigkeiten hinterlegt sind.

Der Tarifabschluss hat eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren (1.7.2015 bis 30.6.2020). Dieser Punkt der Schlichtungsempfehlung ist trotz der massiven Kritik seitens der Gewerkschaften unverändert geblieben. Die Tarifvertragsparteien wollen sich lediglich bereits ab 1.7.2019 über die Erfahrungen mit diesem Tarifabschluss austauschen und die Frage einer Weiterentwicklung erörtern. Auch für die neue S-Tabelle gilt demgegenüber dieselbe Mindestlaufzeit wie für die Entgelttabelle des TVöD (also bis zum 29.2.2016).

Unverändert ist die Rechtslage, dass beruflic...

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