Die öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind für die nachstehend aufgeführten Beschäftigten Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes:
1. |
Lehrkräfte (einschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter), |
2. |
pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, |
3. |
Betreuungspersonal an Förderschulen,. |
4. |
Verwaltungs- und technisches Personal an Schulen in Landesträgerschaft. |
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