Die öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind für die nachstehend aufgeführten Beschäftigten Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes:

 

1.

Lehrkräfte (einschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter),

 

2.

pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

3.

Betreuungspersonal an Förderschulen,.

 

4.

Verwaltungs- und technisches Personal an Schulen in Landesträgerschaft.

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