Aus Gründen des Gemeinwohls können
1. |
Landkreise aufgelöst und ihr Gebiet in einen oder mehrere andere Landkreise eingegliedert werden, |
2. |
Landkreise aufgelöst und aus ihrem Gebiet ein oder mehrere neue Landkreise gebildet werden, |
3. |
Gemeinden oder Verbandsgemeinden aus einem oder mehreren Landkreisen ausgegliedert und aus ihnen ein neuer Landkreis gebildet werden |
4. |
Gemeinden oder Verbandsgemeinden aus einem Landkreis ausgegliedert und in einen anderen Landkreis eingegliedert werden. |
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