Die Gemeinde kann Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:

 

1.

als Eigenbetrieb,

 

2.

als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,

 

3.

in den Rechtsformen des Privatrechts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVÖD Office für die Verwaltung. Sie wollen mehr?


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