Soweit ein Recht auf Akteneinsicht besteht, können die Behörden des Bundes, die Akten elektronisch führen, Akteneinsicht dadurch gewähren, dass sie
1. |
einen Aktenausdruck zur Verfügung stellen, |
2. |
die elektronischen Dokumente auf einem Bildschirm wiedergeben, |
3. |
elektronische Dokumente übermitteln oder |
4. |
den elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akten gestatten. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVÖD Office für die Verwaltung. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen