Besoldungsgruppe B 9
Botschafter1
Bundesbankdirektor2
Direktor beim Bundesverfassungsgericht
Ministerialdirektor
– bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung –3
Präsident der Generalzolldirektion
Präsident des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Präsident des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr
Präsident des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Präsident des Bundeskriminalamtes
Präsident des Bundesnachrichtendienstes
Präsident des Bundespolizeipräsidiums
Präsident des Bundesversicherungsamtes
Präsident des Bundesverwaltungsamtes
Vizepräsident des Bundesrechnungshofes
Generalleutnant
Vizeadmiral
Generaloberstabsarzt
Admiraloberstabsarzt
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1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 6.
3 Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirigenten in Besoldungsgruppe B 6 zugeordnet ist.
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