Besoldungsgruppe B 9

Botschafter1

Bundesbankdirektor2

Direktor beim Bundesverfassungsgericht

Ministerialdirektor

– bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung –3

Präsident der Generalzolldirektion

Präsident des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Präsident des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr

Präsident des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Präsident des Bundeskriminalamtes

Präsident des Bundesnachrichtendienstes

Präsident des Bundespolizeipräsidiums

Präsident des Bundesversicherungsamtes

Präsident des Bundesverwaltungsamtes

Vizepräsident des Bundesrechnungshofes

Generalleutnant

Vizeadmiral

Generaloberstabsarzt

Admiraloberstabsarzt

——————————

1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6.

2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 6.

3 Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirigenten in Besoldungsgruppe B 6 zugeordnet ist.

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