Zulage für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes sowie bei obersten Bundesbehörden

Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten, wenn sie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder obersten Bundesbehörden verwendet werden, eine Stellenzulage nach den für Beamtinnen und Beamte des Bundes geltenden Vorschriften.

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