Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
  • als stellvertretender Geschäftsführer, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist
Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
  • als Geschäftsführer
Ministerialdirigent 1)

 

 

 

Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 2)

 

 

 

1) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 6.

2) Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 3 oder B 4.

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