Akademische Direktorin, Akademischer Direktor
  • als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
  • als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Chefärztin, Chefarzt 2)

 

Direktorin, Direktor

 

Direktorin, Direktor
  • als gemeinsame Leiterin oder gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1 000 Schülerinnen und Schülern 1)
Direktorin, Direktor beim Landeskrankenhaus
  • als therapeutische Leiterin oder therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim
Direktorin, Direktor einer Integrierten Gesamtschule
  • ohne Oberstufe mit bis zu 1 000 Schülerinnen und Schülern 1)
Direktorstellvertreterin, Direktorstellvertreter an einer Integrierten Gesamtschule
  • als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters

    einer Gesamtschule mit Oberstufe 1)

    einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit mehr als 1 000 Schülerinnen und Schülern 1),

    einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1 000 Schülerinnen und Schülern

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor
  • als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
Förderschulrektorin, Förderschulrektor
  • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern
  • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülerinnen und Schülern
  • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt 1)
  • als Leiterin oder Leiter eines Srudienseminars für das Lehramt an Förderschulen
Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 5)

 

Hauptkonservatorin, Hauptkonservator

 

Hauptkustodin, Hauptkustos

 

Museumsdirektorin und Professorin, Museumsdirektor und Professor

 

Oberärztin, Oberarzt 3)

 

Regierungsschuldirektorin, Regierungsschuldirektor
  • als Referentin oder Referent bei einer obersten Landesbehörde
  • im Schulaufsichtsdienst
  • mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Einstiegsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist,

    bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland- Pfalz

Rektorin, Rektor an einer Integrierten Gesamtschule
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen

    als didaktische Koordinatorin oder didaktischer Koordinator der Sekundarstufe I,

    als Organisationsleiterin oder Organisationsleiter

Rektorin, Rektor an einer Realschule plus
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Realschulen plus

    als Leiterin oder Leiter einer Realschule plus mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern,

    als Leiterin oder Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen plus

  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Realschulen plus

    als Leiterin oder Leiter einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus

Studiendirektorin, Studiendirektor
  • als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters

    einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern 4),

    einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern 1) 4),

    eines Abendgymnasiums mit bis zu 130 Studierenden,

    eines Abendgymnasiums mit mehr als 130 Studierenden 1)

    eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülerinnen und Schülern,

    eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülerinnen und Schülern 1),

    eines Gymnasiums im Aufbau

      mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt 1),
      mehr als 670 Schülerinnen und Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen 1),
      mehr als 800 Schülerinnen und Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen 1),

    eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten,

    eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten 1),

    eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums,

    eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten,

    eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten 1),

    eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen 1),

    eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülerinnen und Schülern,

    eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern 1),

    eines voll ausge...

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